Amateurfunk

Amateurfunk in der Schweiz: Vom CB-Funker zum lizenzierten Funkamateur

Ein Überblick über den Weg, die Lizenzklassen, Nutzungsverhältnisse und die Rolle der USKA

Einleitung

Der Amateurfunk hat in der Schweiz eine lange und traditionsreiche Geschichte. Er ist weit mehr als ein Hobby: Amateurfunk bietet technisch interessierten Personen die Möglichkeit, sich mit drahtloser Kommunikation, Elektronik und weltweiter Völkerverständigung auseinanderzusetzen. Nicht selten beginnt der Weg zum Funkamateur über den CB-Funk (Citizens Band), der vielen als Einstieg in die faszinierende Welt der Funktechnik dient. Dieser Artikel beleuchtet, wie der Wechsel vom CB-Funker zum Amateurfunker gelingt, wie sich die verschiedenen Lizenzklassen in der Schweiz unterscheiden, welche Nutzungsverhältnisse und Frequenzbänder ihnen zugeteilt sind und welche Rolle die USKA als nationaler Verband spielt.

Was ist Amateurfunk?

Amateurfunk, oft auch als „Ham Radio“ bezeichnet, ist ein weltweit geregelter, nichtkommerzieller Funkdienst. Funkamateure beschäftigen sich mit der Übertragung von Sprache, Daten und Bildern über Funkwellen. Ziel ist dabei nicht die Gewinnerzielung, sondern das Experimentieren, der technische Fortschritt, die Selbstbildung und die Förderung der internationalen Freundschaft. In der Schweiz ist der Amateurfunk als offizieller Funkdienst durch die Bundesgesetzgebung anerkannt.

Der Weg vom CB-Funker zum Amateurfunker

CB-Funk: Der erste Schritt

CB-Funk (Citizens Band) ist ein gebühren- und lizenzfreier Funkdienst, der seit den 1970er Jahren existiert und in vielen Ländern, auch in der Schweiz, auf den 40 Kanälen im 27-MHz-Band (11-Meter-Band) betrieben werden kann. Die Bedienung ist einfach, Geräte sind günstig und weit verbreitet, und es sind keine technischen oder gesetzlichen Vorkenntnisse erforderlich. Der CB-Funk eignet sich hervorragend, um erste praktische Erfahrungen mit der drahtlosen Kommunikation zu sammeln.

Unterschiede zwischen CB-Funk und Amateurfunk

Während der CB-Funk auf wenige Frequenzbereiche und geringe Sendeleistungen begrenzt ist, eröffnet der Amateurfunk eine breite Palette an Frequenzbändern (von Langwelle bis Mikrowelle), höhere Sendeleistungen und die Möglichkeit, eigene Antennen und Geräte zu bauen. Im Gegensatz zum CB-Funk sind für den Amateurfunk jedoch fundierte technische und gesetzliche Kenntnisse erforderlich, die im Rahmen einer Prüfung nachgewiesen werden müssen.

Von der Leidenschaft zum lizenzierten Funkamateur

Viele CB-Funker entdecken mit der Zeit die Faszination für weitreichende Kommunikation, komplexere Technik und das Experimentieren mit verschiedenen Betriebsarten. Dies motiviert sie, den nächsten Schritt zu wagen: Die Amateurfunklizenz. In der Schweiz organisiert die USKA (Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure) regelmässig Vorbereitungskurse Amateurfunk Ausbildungskurse auf die Prüfungen. Die Prüfungen selbst werden durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) abgenommen.

Lizenzklassen im Schweizer Amateurfunk

Historische Entwicklung

Über die Jahre wurden die Lizenzklassen in der Schweiz immer wieder angepasst. Bis 2008 existierten die Klassen HB9 (volle Lizenz) und HB3 (Einsteigerlizenz). Seitdem gibt es nur noch zwei wesentliche Lizenzklassen: „HB9“ (Amateurfunklizenz mit vollem Umfang) und „HB3“ (Einsteigerlizenz mit eingeschränkten Rechten).

Die HB3-Lizenz (Einsteigerlizenz)

Die HB3-Lizenz richtet sich an Neueinsteiger, die einen leichteren Zugang zum Amateurfunk suchen. Die Prüfung umfasst einen geringeren Umfang an Technik- und Gesetzeswissen als die volle Lizenz. Mit der HB3-Lizenz dürfen Inhaber mit maximal 100 Watt Sendeleistung bzw. 50 Watt auf bestimmten HF, VHF- und UHF-Bändern (meist 2 Meter und 70 Zentimeter) arbeiten. Der Zugang zu Kurzwellenbändern ist mit dieser Lizenz jedoch nur beschränkt gestattet.

  • Lizenzrufzeichen: HB3 + drei Buchstaben (z. B. HB3XZO)
  • Sendeleistung: max. 100 Watt bzw. 50 Watt
  • Frequenzbereiche: Beschränkt auf HF (160m, 80m, 15m und 10m) und VHF (2m) und UHF (70cm).
  • Betriebsarten: Sprache, Daten, Bildübertragung auf zugelassenen Bändern

Die HB9-Lizenz (volle Lizenz)

Die HB9-Lizenz eröffnet den Zugang zu nahezu allen Amateurfunkbändern vom Langwellen- bis zum Mikrowellenbereich. Die Prüfung für die HB9-Lizenz ist anspruchsvoller und umfasst Technik, Betriebsvorschriften, Gesetzeskunde und Kenntnisse im Bereich Elektroschutz und internationale Regelungen. Mit der HB9-Lizenz sind Sendeleistungen von bis zu 1000 Watt erlaubt (je nach Frequenzband unterschiedlich geregelt).

  • Lizenzrufzeichen: HB9 + drei Buchstaben (z. B. HB9ABC)
  • Sendeleistung: bis zu 1000 Watt (je nach Band und Vorschrift)
  • Frequenzbereiche: Zugang zu sämtlichen Amateurfunkbändern (z. B. 160m, 80m, 40m, 20m, 15m, 10m, 6m, 2m, 70cm u. v. a.)
  • Betriebsarten: Sprache, Daten, Fernsehen, Bildübertragung, experimentelle Betriebsarten

Nutzungsverhältnisse und Frequenzbänder

Die Zuteilung der Amateurfunkbänder erfolgt international durch die ITU, in der Schweiz durch das BAKOM. Die wichtigsten Nutzungsverhältnisse:

  • Alle Nutzer müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten.
  • Die Nutzung ist nicht exklusiv: Viele Amateurfunkbänder werden sekundär oder gemeinsam mit anderen Diensten genutzt, insbesondere bei Kurzwelle und VHF/UHF.
  • Vorrang für sicherheitsrelevante Dienste: Bei Störungen hat beispielsweise der Flugfunk Vorrang.
  • Bandpläne: Die USKA erstellt und pflegt die Schweizer Bandpläne, die den Funkbetrieb regeln und Konflikte vermeiden helfen.

Die Rolle der USKA

Die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA), gegründet 1929, ist der grösste nationale Verband für Funkamateure in der Schweiz. Sie vertritt die Interessen der Schweizer Funkamateure gegenüber Behörden wie dem BAKOM, der ITU und internationalen Amateurfunkverbänden. Die USKA organisiert Aus- und Weiterbildung, Prüfungs- und Vorbereitungskurse, Wettbewerbe, Fielddays, technische Arbeitsgruppen, Notfunk und fördert die Nachwuchsarbeit.

  • Vertretung auf nationaler und internationaler Ebene
  • Information und Beratung für Mitglieder
  • Organisation von Events, Messen und Wettbewerben
  • Förderung der technischen Innovation und des Notfunks
  • Pflege des Gemeinschaftsgeistes unter Funkamateuren

Fazit

Der Schritt vom CB-Funker zum lizenzierten Funkamateur eröffnet eine Welt voller technischer Herausforderungen und weltweiter Kommunikation. In der Schweiz ermöglichen die Lizenzklassen HB3 und HB9 einen individuellen Einstieg, der dem eigenen Wissensstand und Ambitionsniveau gerecht wird. Die USKA steht allen Interessierten beratend und unterstützend zur Seite und fördert die Vielfalt und Entwicklung des Amateurfunks in der Schweiz. Wer Freude an Technik, Kommunikation und internationalem Austausch hat, findet im Amateurfunk ein faszinierendes und zukunftsorientiertes Betätigungsfeld.

 

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