CB-Funk
CB-Funk in der Schweiz: Geschichte, Gesetzgebung und Gegenwart
Von den Anfängen bis heute – die Entwicklung des Bürger-Funks in der Schweiz
CB-Funk, das sogenannte „Citizen Band Radio“ oder auf Deutsch „Bürgerbandfunk“, ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Kommunikationstechnologie in der Schweiz. Ursprünglich als unkomplizierte Funkverbindung für Privatpersonen konzipiert, hat sich der CB-Funk parallel zu den gesellschaftlichen wie technischen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen stetig gewandelt. Dieser Beitrag beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des CB-Funks in der Schweiz, mit besonderem Fokus auf die gesetzlichen Bedingungen von den Anfängen bis in die Gegenwart – von den ersten Geräten bis zu den heutigen Möglichkeiten.
1. Die Anfänge des CB-Funks in der Schweiz
Die ersten CB-Funkgeräte entstanden in den 1940er und 1950er Jahren in den USA, als erschwingliche, portable Funktechnik für Privatpersonen und kleine Unternehmen entwickelt wurde. In der Schweiz wie im übrigen Europa dauerte es jedoch bis in die 1970er Jahre, bis CB-Funk auch für Privatpersonen zugänglich wurde.
Erste Geräte waren damals noch leistungsschwach und durften nur mit wenigen Milliwatt senden. Die Geräte wurden zunächst von Enthusiasten aus den USA importiert – ein offizieller Markt entstand erst, als sich die Behörden später auf eine nationale Regulierung einigten.
1.1 Die ersten gesetzlichen Regelungen
Zu Beginn war der CB-Funk in der Schweiz wie in vielen europäischen Ländern grundsätzlich verboten oder stark eingeschränkt. Die Nutzung von Funkfrequenzen war staatlich streng reguliert und meist dem Militär, Polizei oder anderen Behörden vorbehalten. Wer CB-Funkgeräte betrieb, tat dies oft auf eigenes Risiko und bewegte sich im rechtlichen Graubereich.
Erst Mitte der 1970er Jahre kam es zu einer gesetzlichen Öffnung: Die Schweizer Behörden erkannten das wachsende Interesse der Bevölkerung und die Harmlosigkeit des CB-Funks an und erarbeiteten eine gesetzliche Grundlage. 1977 wurde CB-Funk erstmals offiziell in der Schweiz zugelassen. Voraussetzung war eine Konzession, die Nutzer beantragen und jährlich bezahlen mussten.
2. Technische Entwicklung der CB-Funkgeräte
Die CB-Funkgeräte der ersten Generation waren fest installiert und arbeiteten mit einer geringen Anzahl von Kanälen im 27-MHz-Band (11-Meter-Band). Die ursprüngliche Leistung war meist auf 0,5 bis 1 Watt begrenzt. Portable Geräte waren selten und teuer.
Mit der technischen Weiterentwicklung kamen in den 1980er Jahren kompaktere Geräte mit Transistortechnik und mehr Kanälen auf den Markt. Bald war auch die mobile Nutzung im Auto verbreitet, vor allem bei Fernfahrer. Die Zahl der Kanäle wurde sukzessive erhöht – von zunächst 12, dann 22, schliesslich 40 Kanäle.
Parallel dazu stiegen die Ansprüche: Geräte mit SSB (Single Side Band) – Modulation, bessere Antennen und vieles mehr setzten neue Standards im Alltag der CB-Community.
3. Gesetzliche Entwicklung in der Schweiz – Meilensteine
3.1 Die Zeit der Konzessionen
In den Anfangsjahren mussten Schweizer CB-Funker eine sogenannte Konzession beantragen und eine jährliche Gebühr entrichten. Die Geräte mussten eine Typenzulassung besitzen und die Sendeleistung war auf 1 Watt (AM/FM) begrenzt. 40 Kanäle im 27-MHz-Band standen zunächst zur Verfügung, Modulationsarten wie FM (Frequenzmodulation) und AM (Amplitudenmodulation) waren erlaubt; SSB blieb vorerst verboten.
Die Lizenzpflicht ermöglichte eine gewisse Kontrolle, führte aber auch zu illegalen Funkaktivitäten, da nicht alle Nutzer bereit waren, Gebühren zu zahlen oder sich registrieren zu lassen.
3.2 Liberalisierung und Anpassung an EU-Normen
Mit der fortschreitenden technischen Entwicklung und der Europäischen Harmonisierung der Funkdienste wurde die Gesetzgebung gelockert. Im Jahr 2013 schaffte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Lizenzpflicht für CB-Funk ab: Seitdem ist der CB-Funk in der Schweiz lizenzfrei, sofern die Geräte den technischen Auflagen entsprechen.
Die Nutzung von SSB wurde ab 1997 ebenfalls erlaubt, was die Reichweite der Geräte deutlich steigerte. Die maximale Sendeleistung wurde 2011 dann auf 4 Watt (FM/AM) und 12 Watt (SSB) erhöht. Geräte müssen jedoch weiterhin eine Konformitätserklärung nach EU-Standard besitzen und dürfen nur auf den gesetzlich zugelassenen Frequenzen arbeiten.
3.3 Aktuelle gesetzliche Lage
Heute ist der CB-Funk in der Schweiz weiterhin lizenzfrei. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen lauten:
- Die Nutzung ist für alle Personen erlaubt, unabhängig von Alter oder Vorbildung.
- Die erlaubten Frequenzen liegen im 27-MHz-Band, auf 40 Kanäle verteilt.
- Erlaubte Modulationsarten: AM, FM und SSB.
- Maximale Sendeleistung: 4 Watt (AM/FM), 12 Watt (SSB).
- Die Geräte müssen eine CE-Konformität aufweisen und dürfen nicht verändert werden.
- Der Einsatz von externen Leistungsverstärkern ist verboten.
Das BAKOM überwacht weiterhin den Markt und die Einhaltung der Vorschriften. Störungen anderer Funkdienste können zu Sanktionen führen.
4. Bedeutung und Nutzung des CB-Funks heute
Obwohl der Siegeszug von Mobiltelefonie und Internet die Rolle des CB-Funks verändert hat, existiert eine lebendige CB-Community in der Schweiz. Die Geräte werden weiterhin von Hobbyfunkern bei Events, in Bergregionen oder Katastrophenfällen genutzt. Der CB-Funk bietet Vorteile wie Unabhängigkeit von Mobilfunknetzen, Gruppenkommunikation und einfache Handhabung.
In Notsituationen, etwa bei Ausfällen der öffentlichen Kommunikation, kann CB-Funk wichtige Dienste leisten. Auch im Offroad-Bereich erfreut sich der Funk wachsender Beliebtheit.
4.1 Digitale Entwicklungen und Zukunft
In den letzten Jahren kamen auch digitale CB-Funkgeräte (zum Beispiel solche wie das neue President George II) mit vielen professionellen Zusatzfunktionen auf den Markt. Die klassische 27-MHz-Technik bleibt aber das Herzstück, da sie robust und einfach zu bedienen ist.
Unter den CB-Funk Enthusiasten gibt es mittlerweile eine gross verbreitete Meshtastic-Community in der Schweiz die sich mit dem Aufbau und der Wartung von Mesh-Netzwerken, die auf der LoRa-Technologie basieren, beschäftigt, um eine unabhängige Kommunikation zu ermöglichen. Sie diskutieren über drahtlose Kommunikation, tauschen Erfahrungen mit Geräten aus und unterstützen sich gegenseitig beim Aufbau eines Netzwerks, das auch in abgelegenen Gebieten oder bei Notfällen funktioniert. Siehe mehr unter Meshtastic Uebersicht