PMR-Funk

PMR-Funk und die lizenzfreie Nutzung in der Schweiz

Ein formeller Überblick über Private Mobile Radio (PMR) und die rechtlichen Rahmenbedingungen

Einleitung

Private Mobile Radio (PMR), im deutschsprachigen Raum auch als Betriebsfunk oder Jedermannfunk bezeichnet, ist ein etabliertes Kommunikationsmittel für den kurzreichweitigen Funkverkehr. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit der lizenzfreien Nutzung bestimmter PMR-Frequenzen in der Schweiz, die den unkomplizierten Einsatz dieser Technologie im privaten wie auch im beruflichen Kontext ermöglicht. Dieser Beitrag erläutert die technischen Grundlagen von PMR-Funk, dessen Anwendungsbereiche, den rechtlichen Rahmen sowie die Vorteile und Einschränkungen der lizenzfreien Nutzung in der Schweiz.

Was ist PMR-Funk?

PMR steht für „Private Mobile Radio“. Es handelt sich dabei um eine Funktechnologie, die hauptsächlich für die Sprachkommunikation über kurze bis mittlere Distanzen genutzt wird. PMR-Funkgeräte arbeiten im Ultrakurzwellenbereich (UHF), typischerweise im Frequenzbereich von 446,0 bis 446,2 MHz – ein Bereich, der in vielen europäischen Ländern, so auch in der Schweiz, für lizenzfreien Betrieb freigegeben ist.

Diese Technologie wurde ursprünglich entwickelt, um kleinen Unternehmen, Organisationen, Vereinen oder auch Privatpersonen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zur drahtlosen Kommunikation zu bieten. Die Geräte sind kompakt, robust und einfach in der Anwendung. Im Gegensatz zu Mobilfunknetzen ist kein externer Dienstleister oder Netzbetreiber notwendig; die Kommunikation erfolgt direkt von Gerät zu Gerät (Simplex-Betrieb).

Frequenzzuweisung und technische Spezifikationen

PMR-Funkgeräte für den lizenzfreien Betrieb in der Schweiz nutzen die europaweit harmonisierte Frequenzzuteilung im 446 MHz-Band. Die wichtigsten technischen Rahmenbedingungen für diese Geräte sind:

  • Frequenzbereich: 446,0 bis 446,2 MHz
  • Anzahl der Kanäle: In der Regel 16 Kanäle, je nach Gerätemodell
  • Sendeleistung: Maximal 0,5 Watt (ERP – effektive Strahlungsleistung)
  • Modulation: FM (Frequenzmodulation)
  • Reichweite: Unter optimalen Bedingungen bis zu 5 Kilometer, in urbanen Gebieten meist 1–2 Kilometer
  • Keine externe Antenne: Die Verwendung von fest eingebauten Antennen ist vorgeschrieben, um Störungen zu vermeiden

Frequenztabelle für PMR-Funk (446 MHz-Band)

Nachfolgend sind die in der Schweiz gebräuchlichen PMR-Kanäle im 446 MHz-Band mit den jeweiligen Frequenzen und gängigen CTCSS-Subtönen (Continuous Tone-Coded Squelch System) aufgeführt. Die CTCSS-Subtöne ermöglichen den Aufbau von „geschlossenen“ Gesprächsgruppen, indem nur Übertragungen mit dem passenden Subton hörbar sind.

Kanal Frequenz (MHz) Kanal Frequenz (MHz)
1 446,00625 9 446,10625
2 446,01875 10 446,11875
3 446,03125 11 446,13125
4 446,04375 12 446,14375
5 446,05625 13 446,15625
6 446,06875 14 446,16875
7 446,08125 15 446,18125
8 446,09375 16 446,19375

Die Auswahl der CTCSS-Subtöne ist nicht auf die oben aufgeführten Werte beschränkt – viele Geräte bieten bis zu 38 oder mehr unterschiedliche Subtöne zur Auswahl. Die Frequenzen und Kanalnummern sind europaweit harmonisiert, was die grenzüberschreitende Nutzung erleichtert:

Lizenzfreie Nutzung in der Schweiz

Ein besonderer Vorteil von PMR-Funkgeräten ist die lizenzfreie Nutzung. In der Schweiz entfällt die Notwendigkeit einer behördlichen Bewilligung oder Registrierung bei der Bundesbehörde für Kommunikation (BAKOM), sofern die zugelassenen Geräte und Frequenzen verwendet werden. Diese Regelung zielt auf eine möglichst niedrige Hemmschwelle für die Nutzung und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz ab.

  • Es dürfen nur PMR-Funkgeräte verwendet werden, die den schweizerischen technischen Normen und Vorschriften entsprechen.
  • Die Geräte müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein und dürfen keine nachträglichen technischen Veränderungen aufweisen.
  • Der Einsatz ist sowohl privat als auch gewerblich möglich, etwa in Schulen, bei Veranstaltungen, im Tourismus, auf Baustellen oder für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Skifahren oder bei Vereinsanlässen.

Vorteile der lizenzfreien Nutzung

  • Kostenersparnis: Keine Gebühren für Lizenzen, keine laufenden Kosten außer der Anschaffung der Geräte.
  • Einfache Handhabung: Geräte sind sofort einsatzbereit, keine formellen Anträge oder Prüfungen erforderlich.
  • Flexibilität: Nutzung kann nach Bedarf und kurzfristig erfolgen, ideal für spontane Einsätze.
  • Unabhängigkeit: Keine Abhängigkeit von Mobilfunknetzen oder anderen externen Infrastruktur-Anbietern.

Einschränkungen und Herausforderungen

Trotz der vielen Vorteile gibt es einige Einschränkungen, die Nutzer beachten sollten:

  • Begrenzte Reichweite: Aufgrund der geringen Sendeleistung und der vorgeschriebenen Antenne ist die Reichweite eingeschränkt, insbesondere bei vielen baulichen Hindernissen oder in bergigen Regionen.
  • Öffentlich zugängliche Kanäle: Da alle PMR-Geräte im gleichen Frequenzband arbeiten, besteht keine Exklusivität. Mehrere Nutzergruppen können auf dem gleichen Kanal funken, was zu Überlagerungen führen kann.
  • Keine Verschlüsselung: Die Kommunikation ist in der Regel nicht abhörsicher. Wer Wert auf Datenschutz legt, sollte keine sensiblen Informationen über PMR austauschen.
  • Technische Limitierungen: Erweiterte Funktionen wie Repeaterbetrieb, externe Antennen oder eine höhere Sendeleistung sind nicht erlaubt.

Rechtlicher Rahmen und Normen

Die Nutzung von PMR-Funkgeräten in der Schweiz unterliegt der Fernmeldeverordnung (FMV) sowie den technischen Spezifikationen des BAKOM. Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben sind:

  • Nur zugelassene, CE-gekennzeichnete Geräte dürfen verwendet werden.
  • Veränderungen an der Sendeleistung, der Antenne oder den Frequenzen sind untersagt.
  • Nutzer müssen dafür sorgen, dass der Funkbetrieb keine Störungen anderer Dienste verursacht und sich auf die erlaubten Frequenzbereiche beschränkt.
  • Verbot des gewerblichen Wiederverkaufs von Frequenzkapazitäten.
  • Im Störungsfall kann das BAKOM den Betrieb eines Geräts untersagen.

Internationale Harmonisierung

Die Frequenzzuteilung für PMR-Funk ist in Europa weitgehend harmonisiert. Wer in der Schweiz PMR-Funkgeräte nutzt, kann in vielen EU-Ländern vergleichbare Geräte einsetzen. Es wird jedoch empfohlen, sich vor dem Grenzübertritt über die jeweiligen nationalen Vorschriften zu informieren, da es Unterschiede bei Kanälen oder der erlaubten Sendeleistung geben kann.

Anwendungsbeispiele

PMR-Funkgeräte werden in der Schweiz vielfältig eingesetzt:

  • Freizeit und Outdoor: Kommunikation beim Wandern, Skifahren, Velotouren oder Camping, besonders dort, wo keine Mobilfunkabdeckung besteht.
  • Schulen und Veranstaltungen: Koordination bei Ausflügen, Sporttagen oder öffentlichen Events.
  • Handwerk und Bau: Kommunikation auf Baustellen, in Werkstätten oder bei Wartungsarbeiten.
  • Tourismus und Hotellerie: Einsatz für Servicepersonal, Guides oder Hausdienste.
  • Vereine und Gruppen: Unterstützung bei Organisation und Sicherheit während Vereinsanlässen oder Trainings.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Auch in Zeiten weitverbreiteter Smartphones und digitaler Kommunikationslösungen bleibt der PMR-Funk eine relevante und attraktive Option. Die Entwicklung neuer, robusterer Geräte sowie die Integration von Zusatzfunktionen wie GPS oder Notrufsignalen könnte die Nutzungsbreite künftig weiter erhöhen. Dennoch bleibt die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen essenziell, um die Vorteile der lizenzfreien Nutzung langfristig zu sichern.